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Die Stadt Quickborn hat in einem sehr aufwendigen Verfahren die Sanierungsbedürftigkeit der öffentlichen Gebäude aufgenommen und nach Prioritäten bewertet, so dass eine Terminierung der entsprechenden Instandsetzungsmaßnahmen stattgefunden hat.
Aufgrund des Förderprogrammes „IMPULS 2030“ des Landes wurden die Maßnahmen an der Grundschule Waldschule vorgezogen und mit einem sehr engen Terminplan versehen.
Folgende besonderen Zwischenziele wurde in einem „sportlichen Terminablauf“ an dem alle Beteiligten wie Schule, Politik und Verwaltung vertrauensvoll und harmonisch zusammengearbeitet haben, bisher erreicht:
Mit dem Förderantrag signalisierte die Stadt Quickborn, dass die Notwendigkeit eines Umbaus und der Sanierung der Grundschule Waldschule besteht. Das Bauvorhaben war kurz zu beschreiben und zu kalkulieren.
Neben dem langfristigen Sanierungsprogramm wird immer auch in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule notwendige Änderungen im Raumprogramm bzw. entsprechende Modernisierungsnotwendigkeiten besprochen. Diese münden schließlich in einer Empfehlung für den Ausschuss für Bildung, Kultur und Freizeit (ABKF)
Nach Kenntnis, dass eine Änderung der Bebauung durch die Möglichkeiten des Baugesetzbuchs nicht ohne Aufstellen eines Bebauungsplanes erfolgen konnte, wurde diese Planung durch die Verwaltung angestoßen. Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt wurde die Planung vordiskutiert und in der Ratsversammlung der Bebauungsplan beschlossen.
Parallel zu den Überlegungen zum Raumkonzept erfolgte die baufachliche Bearbeitung durch die Verwaltung. Die Arbeit wird durch den Ausschuss für kommunale Dienstleistungen (AKD) gesteuert.
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