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Sanierung Waldschule


Die Stadt Quickborn hat in einem sehr aufwendigen Verfahren die Sanierungsbedürftigkeit der öffentlichen Gebäude aufgenommen und nach Prioritäten bewertet, so dass eine Terminierung der entsprechenden Instandsetzungsmaßnahmen stattgefunden hat.

Aufgrund des Förderprogrammes „IMPULS 2030“ des Landes wurden die Maßnahmen an der Grundschule Waldschule vorgezogen und mit einem sehr engen Terminplan versehen.


Daten und Fakten



Folgende besonderen Zwischenziele wurde in einem „sportlichen Terminablauf“ an dem alle Beteiligten wie Schule, Politik und Verwaltung vertrauensvoll und harmonisch zusammengearbeitet haben, bisher erreicht:

Förderantrag

Mit dem Förderantrag signalisierte die Stadt Quickborn, dass die Notwendigkeit eines Umbaus und der Sanierung der Grundschule Waldschule besteht. Das Bauvorhaben war kurz zu beschreiben und zu kalkulieren.

  • 28.05.2018 - Bekanntgabe der Fördermöglichkeit durchs Land
  • 30.06.2018 - Förderantrag mit Kurzbeschreibung und grober Kostenschätzung
  • 02.10.2018 - Mitteilung des Ministeriums in die Aufnahme des Förderprogramms

Raumkonzept

Neben dem langfristigen Sanierungsprogramm wird immer auch in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule notwendige Änderungen im Raumprogramm bzw. entsprechende Modernisierungsnotwendigkeiten besprochen. Diese münden schließlich in einer Empfehlung für den Ausschuss für Bildung, Kultur und Freizeit (ABKF)

  • 08.11.2018 - Beschluss über Vorziehen der Maßnahme und Erweiterung des Gebäudes (ABKF)
  • 15.01.2019 - Beschluss über das Raumprogramm (ABKF)

Bauleitplanung

Nach Kenntnis, dass eine Änderung der Bebauung durch die Möglichkeiten des Baugesetzbuchs nicht ohne Aufstellen eines Bebauungsplanes erfolgen konnte, wurde diese Planung durch die Verwaltung angestoßen. Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt wurde die Planung vordiskutiert und in der Ratsversammlung der Bebauungsplan beschlossen.

  • 27.05.2019 - Aufstellungsbeschluss (RV)
  • 14.08.2019 - frühzeitige Öffentlichkeitsveranstaltung
  • 24.12.2019 - Rechtsgültiger Bebauungsplan (B-Plan 111A)
  • 30.09.2019 - Abgabe des Förderantrages einschl. Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Kostenberechnung

Baufachliche Bearbeitung

Parallel zu den Überlegungen zum Raumkonzept erfolgte die baufachliche Bearbeitung durch die Verwaltung. Die Arbeit wird durch den Ausschuss für kommunale Dienstleistungen (AKD) gesteuert.

  • ab 15.10.2018 - Zusammenstellen der Ausschreibungsunterlagen für die Planung und Erstellung der Masterplanung
  • 18.12.2018 - Veröffentlichung der europaweiten Ausschreibungen der Planung (Architekt Neubau, Architekt Altbau, Tragwerksplanung (Statik) und Haustechnik)
  • 15.01.2019 - Beschluss zur Vergabe von Planungsleistungen (AKD)
  • ab 01.02.2019 - Zusammenstellen weiterer Planungsleistungen und Beraterleistungen (u.a. Bodengutachten, Sicherheit- und Gesundheitskoordination, Vermessung, externe Qualitätssicherung, Brandschutz, Gefahrenstoffe und Abbruchplanung) einschl. anschließende Vergabe
  • 02.04.2019 - Abschluss der europaweiten Vergabeverfahren
  • ab April 19 - Vorbereitende Untersuchungen (Vermessung, Gefahrenstoffe, Bodengutachten)
  • 18.04.2019 - Bauvoranfrage (negativer Bescheid am 29.05.2019, siehe Bauleitplanung)
  • 18.12.2019 - Bauantrag (Baugenehmigung durch die Bauaufsicht des Kreises Pinneberg am 19.02.2019)
  • 30.03.2020 - Abriss / Baufeldfreimachung
  • 29.06.2020 - Baubeginn mit Spatenstich


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