Kieler Straße (östlich)

Die Stadt Quickborn führt für den östlich der Kieler Straße gelegenen Abschnittes angrenzend  zur denkmalgeschützten Neutra-Siedlung ein Bebauungsplanverfahren zur Regelung der Bebaubarkeit der dortigen Grundstücke durch.

Folgende Planungsziele wurden im Aufstellungsbeschluss formuliert:

  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im städtebaulich sensiblen Bereich der Kieler Straße, derzeit unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB)
  • Schaffung zeitgemäßer und gebietsverträglicher Erweiterungsmöglichkeiten
  • Berücksichtigung und Wertschätzung der östlich an den Geltungsbereich angrenzenden denkmalgeschützten Wohnsiedlung des Architekten Richard Neutra („Neutra-Siedlung“)

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an den Fachdienst 1.4 – Nachhaltige Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung unter Stadtplanung@quickborn.de