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Bebauungsplan Nr. 64 „Nahversorgungsstandort Güttloh II“ und 10. Änderung des Flächennutzungplanes der Stadt Quickborn


Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 wird das planerische Ziel verfolgt, dem ansässigen Discounter die Erweiterung der Verkaufsfläche, die Modernisierung seines Marktes und die Verwirklichung eines verbraucherfreundlichen Konzeptes zu ermöglichen.

Hierzu gehört die Realisierung breiterer Gänge, niedriger Regale, die attraktivere Warenpräsentation, die Erweiterung des Warenangebotes, Ruhezone und Kundentoiletten und der barrierefreie Zugang wie auch die Umsetzung energetischer, ökologischer und architektonischer Anforderungen.

Die Freiflächennutzung mit veränderten Anforderungen an die Mobilität sowie die Realisierung breiterer Parkplätze, Berücksichtigung von E-Ladestationen und einen Ausbau der Fahrradstellplätze gehören zu den Zielen genauso wie die Anpassung an die Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs, speziell die Anlieferung des Marktes.

Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat in ihrer Sitzung am 26.11.2018 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Quickborn und des Bebauungsplanes Nr. 64 "Nahversorgungsstandort II" beschlossen.

Politische Beratungsvorlage über den Aufstellungsbeschluss

Die Stadt Quickborn hat im Rahmen des Aufstellungsverfahrens die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Erörterung durchgeführt. Diese fand statt am Donnerstag den 27.02.2020 um 18.30 Uhr in der Mensa der Comeniusschule, Am Freibad 3 - 11, 25451 Quickborn. Das Protokoll der Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie hier.


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