Bebauungsplan 111B "Waldschule Abschnitt II"

Beim Bestand der Waldschule Quickborn im Ortsteil Quickborn-Heide handelt es sich um ein Gebäudeensemble, welches sich im Kern aus einem denkmalgeschützten Ursprungsbau und diversen Erweiterungsbauten zusammensetzt. Mittlerweile in die Jahre gekommen, werden Teile der Grundschule sowohl hinsichtlich der Funktionalität (mangelndes Raumangebot durch steigende Schülerzahlen) als auch bezüglich der Bausubstanz (Kompensationsbauten in Containerform und wachsender Sanierungsbedarf der Schulgebäude) heutigen Anforderungen an einen Schulbau nicht mehr gerecht und bedürfen einer Überarbeitung und Erweiterung.

Der erste Bauabschnitt für die Ausbaumaßnahmen, für die der Bebauungsplan 111A aufgestellt wurde, ist zwischenzeitlich umgesetzt. Für die folgenden Bauabschnitte soll der Bebauungsplan 111B aufgestellt werden. Das Verfahren wurde mit dem Beschluss der Ratsversammlung am 25.10.2021 eingeleitet. Im weiteren Verfahren wurde die frühzeitige Beteiligung der im Rahmen einer abendlichen Präsenzveranstaltung am 24.11.2021 durchgeführt.

Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat in Ihrer Sitzung am 23.05.2022 den Entwurf des B-Planes Nr. 111 B „Waldschule Quickborn Planungsabschnitt II“ der Stadt Quickborn für das Gebiet östlich der Ulzburger Landstraße, westlich des Georg-Kolbe-Stiegs und südlich an der Ulzburger Landstraße Haus Nr. 470 und 472 und die Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.