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Überarbeitung der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Bönningstedt nach Maßgabe der EU-Umgebungslärmrichtlinie - hier: Beteiligung der Öffentlichkeit


Die Gemeinde Bönningstedt überarbeitet auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47 a bis 47 f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) den Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 27.06.2019 die folgenden Unterlagen gebilligt:

  1. Vermerk zur vereinfachten Überprüfung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Bönningstedt vom 07.07.2017 gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz – Entwurf Stand 2019-06-03,
  2. Handlungsempfehlungen zur Dokumentation und Berichterstattung (Formblatt).

Diese Unterlagen liegen in der Zeit vom 16.08.2019 bis 16.09.2019 im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Besprechungsraum 26, zu folgenden Zeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus:

montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, mittwochs von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr.

Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Öffentlichkeit wird gemäß § 47 d Absatz 3 BImSchG über diesen Verfahrensschritt informiert. Während der Auslegungsfrist können alle an der Lärmaktionsplanung Interessierten die oben unter 1. und 2. genannten Unterlagen einsehen sowie Stellungnahmen dazu schriftlich abgeben oder während der angegebenen Dienststunden zur Niederschrift erklären.

Die in der Augabe des Pinneberger Tageblattes vom 07.08.2019 veröffentlichte Bekanntmachung vom 05.08.2019 und die genannten Unterlagen werden auch hier bereitgestellt:

Die unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit und der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erstellte Fassung des Vermerk zur vereinfachten Überprüfung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Bönningstedt und der Handlungsempfehlungen zur Dokumentation und Berichterstattung (Formblatt) wird abschließend von der Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt beschlossen.

 Hinweis zum Datenschutz:

Das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist ein öffentliches Verfahren. Daher wird grundsätzlich über alle eingehenden Stellungnahmen durch die zuständigen gemeindlichen Gremien in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf der schriftlichen Stellungnahme zu vermerken oder beim Vortrag zur Niederschrift anzugeben.

 

 

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