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Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen aus dem Melderegister nach § 50 Bundesmeldegesetz (BMG)


Der Einwohnerservice Quickborn weist alle Einwohnerinnen und Einwohner der Verwaltungsgemeinschaft Quickborn, Bönningstedt und Hasloh darauf hin, dass nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) gegen bestimmte Datenübermittlungen Widerspruch eingelegt werden kann (Eintragung einer Übermittlungssperre).

 
Quickborn, 17.11.2016

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