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Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben der AKN Eisenbahn AG „Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21 zwischen der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein und der Stadt Kaltenkirchen“


Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Verkehr - vom 17.12.2019 über die Auslegung einer Planänderung im Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben der AKN Eisenbahn AG „Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21 zwischen der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein und der Stadt Kaltenkirchen“ inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung – Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2) – auf dem Gebiet der Städte und Gemeinden Bönningstedt, Hasloh, Kölln-Reisiek und Quickborn (Kreis Pinneberg), Ellerau, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Kisdorf, Neversdorf und Todesfelde (Kreis Segeberg) sowie über die zusätzliche Planauslegung der Ursprungsunterlagen in den Gemeinden Neversdorf und Todesfelde (Kreis Segeberg)

Den Text der Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Verkehr - vom 17.12.2019 finden Sie hier.


Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Verkehr - vom 17.12.2019 über die Auslegung einer Planänderung im Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben der AKN Eisenbahn AG „Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21 zwischen der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein und der Stadt Kaltenkirchen“ inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung – Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2) – auf dem Gebiet der Städte und Gemeinden Bönningstedt, Hasloh, Kölln-Reisiek und Quickborn (Kreis Pinneberg), Ellerau, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Kisdorf, Neversdorf und Todesfelde (Kreis Segeberg) sowie über die zusätzliche Planauslegung der Ursprungsunterlagen in den Gemeinden Neversdorf und Todesfelde (Kreis Segeberg)

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