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Veröffentlichungen der Stadt Quickborn


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Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2018

Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat am 16.12.2019 den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2018 gem. § 95 n Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein beschlossen. Der Beschlussfassung lag der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Quickborn über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 zugrunde. Der Jahresabschluss 2018, der...


Bekanntmachung des Bebauungsplanes 82, 1. Änderung

Bekanntmachung der Stadt Quickborn über den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 82, 1. Änderung "östlich Pinneberger Straße / nördlich Ahrenskamp" der Stadt Quickborn für das Gebiet zwischen Pinneberger Straße, Kieler Straße und Ahrenskamp. Den vollständigen Bekanntmachungstext entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument. Quickborn, 16.12.2019...


Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen aus dem Melderegister nach § 50 Bundesmeldegesetz (BMG)

Der Einwohnerservice Quickborn weist alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Quickborn darauf hin, dass nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) gegen bestimmte Datenübermittlungen Widerspruch eingelegt werden kann (Eintragung einer Übermittlungssperre): Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das...


Bekanntmachung über die Beauftragung der Abfuhr von Fäkalschlamm zur Entsorgung der Kleinkläranlagen und Sammelgruben der Stadt Quickborn

Gemäß § 21 (3) der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Quickborn in Verbindung mit der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Quickborn in der zurzeit gültigen Fassung gebe ich bekannt: Ab 01.01.2020 ist für die Abfuhr von Fäkalschlamm zur Entsorgung der Kleinkläranlagen und Sammelgruben im...


Bekanntmachung der Stadt Quickborn zur Beschränkung des Abbrennens von Feuerwerkskörpern

Gemäß § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern gesetzlich verboten. Dieses Verbot ist unbedingt zu beachten und wird durch nachfolgende Anordnung nicht eingeschränkt. In...




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