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Überprüfung des Lärmaktionsplans der Stadt Quickborn nach Maßgabe der EU-Umgebungslärmrichtlinie | hier: Beteiligung der Öffentlichkeit


Bekanntmachung Überprüfung Lärmaktionsplan

Die Stadt Quickborn überarbeitet auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (ULR) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47 a bis 47 f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) den Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 17.10.2019 den Entwurf folgender Unterlage gebilligt:

Vermerk zur vereinfachten Überprüfung des Lärmaktionsplans der Stadt Quickborn vom 30.01.2017
gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (Stand 13.09.2019).

Diese Unterlage liegt gemeinsam mit dem Lärmaktionsplan der Stadt Quickborn vom 30.01.2017 in der Zeit vom 13.11.2019 bis 13.12.2019 im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Besprechungsraum 26, zu folgenden Zeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus:

  • montags, dienstags und donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:.30 Uhr,
  • mittwochs von 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr,
  • freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr.

Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 47 d Absatz 3 BImSchG über diesen Verfahrensschritt informiert. Während der Auslegungsfrist können alle an der Lärmaktionsplanung Interessierten die oben genannten Unterlagen einsehen sowie Stellungnahmen dazu schriftlich abgeben oder während der angegebenen Dienststunden zur Niederschrift erklären.

Diese Bekanntmachung und die genannten Unterlagen stehen außerdem im Internet zur Verfügung und können über die Startseite des Internetauftritts der Stadt Quickborn (www.quickborn.de) (Navigation: Stadtentwicklung/ Öffentlichkeitsbeteiligung) aufgerufen werden.

Die unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit und der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erstellte Fassung des Vermerks zur vereinfachten Überprüfung des Lärmaktionsplans der Stadt Quickborn wird abschließend der Ratsversammlung der Stadt Quickborn zur Beschlussfassung vorgelegt.

Hinweis zum Datenschutz: Das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist ein öffentliches Verfahren. Daher wird grundsätzlich über alle eingehenden Stellungnahmen durch die zuständigen städtischen Gremien in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf der schriftlichen Stellungnahme zu vermerken oder beim Vortrag zur Niederschrift anzugeben.

 
Quickborn, den 04.11.2019

Stadt Quickborn
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Ziesemer


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