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Bekanntmachung des 2. Nachtrags zur Nutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtung „Zauberbaum“ der Stadt Quickborn


Aufgrund der §§ 4 (1, 2), 17 (1) und 18 (1) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 57), der §§ 1 (1), 2, 4 und 6 (1-4) des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig- Holstein und § 31 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KiTaG) wird die untenstehende 2. Nachtragssatzung beschlossen.



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