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Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 110


Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat in ihrer Sitzung am 14.06.2021 den Entwurf des B-Planes Nr. 110 „Vergnügungsstätten im zentralen Versorgungsbereich“ der Stadt Quickborn für das Gebiet Am Freibad und Bahnhofstraße (westlicher Teil), Kieler Straße zwischen Bahnhofstraße und südlich Harksheider Weg, Gerberstraße und Schulstraße tlw. und die Begründung gebilligt und einer öffentlichen Auslegung i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.



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