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Bekanntmachung: Volksbegehren zum Schutz des Wassers


Bekanntmachung Volksbegehren Wasser

Bekanntmachung der Stadt Quickborn: Volksbegehren zum Schutz des Wassers

Gemäß § 18 Absatz 3 des Gesetzes über Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz - VAbstG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. April 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 108), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 362), Ressortbezeichnungen ersetzt durch Artikel 18 der Landesverordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30), wird die Feststellung der Anzahl der gültigen und ungültigen Eintragungen in Quickborn zur Durchführung des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers bekannt gemacht:

  • Anzahl der gültigen Eintragungen : 144
  • Anzahl der ungültigen Eintragungen : 4

 
Quickborn, 20.04.2020

Stadt Quickborn
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Volker Dentzin


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