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Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in den zur Zeit jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 16.12.2013 folgende Nachtragssatzung erlassen:
Quickborn, den 17.12.2013
Stadt Quickborn
Im Auftrag
gez. Norbert Schiemann
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