Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Planes zur „Elektrifizierung der AKN-Strecke A1/S21 zwischen Eidelstedt und der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg zu Schleswig-Holstein (Planfeststellungsabschnitt

In dem Planfeststellungsverfahren „Elektrifizierung der AKN-Strecke A1/S21 zwischen Eidelstedt und der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg zu Schleswig-Holstein (Planfeststellungsabschnitt 1)" hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Planfeststellungsbehörde, am 1. November 2018 den Plan festgestellt.

Die Bekanntmachung der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, vom 21.11.2018 über die Auslegung finden Sie hier.