In der Sitzung am 23.02.2021 beschloss die Gemeindevertretung Bönningstedt, für das Gebiet „Ortskern südlich Bahnhofstraße / östlich Kieler Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Erarbeitung einer Umweltprüfung/ eines Umweltberichtes nach § 2 Abs. 4 BauGB den Bebauungsplan Nr. 37 a aufzustellen.
Gleichzeitig soll im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes auch die entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bönningstedt an die Festsetzungen des Bebauungsplans im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Absatz 2 Nummer 2 BauGB vorgenommen werden (bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan für den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes: Mischgebiet -MI-).
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (Bekanntmachung vom 12.03.2021) ist durch Abdruck im Pinneberger Tageblatt, Ausgabe vom 17.03.2021, erfolgt.
Zusätzlich wird diese Bekanntmachung hier im Internet bereitgestellt.
Tag der Bereitstellung im Internet: 17.03.2021.
Zum Öffnen der Bekanntmachung vom 12.03.2021 klicken Sie bitte auf den untenstehenden Link.