Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 für das Gebiet östlich der Kieler Straße / B4, südlich der Bahnhofstraße und westlich der Ahornstraße (Flur 4, Flurstücke 56/63, 56/62 sowie einer zu vermessenden Teilfläche aus dem Flurstück 59/3

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt hat in ihrer Sitzung am 07.12.2017 beschlossen, für das Gebiet östlich der Kieler Straße / B4, südlich der Bahnhofstraße und westlich der Ahornstraße (Flur 4, Flurstücke 56/63, 56/62 sowie einer zu vermessenden Teilfläche aus dem Flurstück 59/3) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 aufzustellen.

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB) finden Sie hier.