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Bekanntmachung über die Berufung für die Listennachfolge für die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt


Bekanntmachung über die Berufung für die Listennachfolge für die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt

 

Bekanntmachung

über die Berufung für die Listennachfolge
für die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt

 

Aufgrund §§ 44 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen Schleswig-Holsteins (GKWG) gebe ich bekannt:

 Der auf Vorschlag der Bönningstedter Wählergemeinschaft (BWG) gewählte Gemeindevertreter Jens Widau hat seinen Sitz in der Gemeindevertretung zurückgegeben.

Als Nachfolgerinin ist 

Frau Jane Czolbe

Kieler Str. 129 d, 25474 Bönningstedt  

festgestellt worden.

Jede oder jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Bönningstedt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe nach § 44 Abs. 3 GKWG in Verbindung mit § 38 GKWG Einspruch gegen diese Feststellung beim Gemeindewahlleiter der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn erheben.

 

Quickborn, den 08.08.2014 

Stadt Quickborn
Der Gemeindewahlleiter  
In Vertretung
gez.
Volker Dentzin

 

 

 

 

 

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