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Bekanntmachung
über die Berufung für die Listennachfolge
für die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt
Aufgrund §§ 44 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen Schleswig-Holsteins (GKWG) gebe ich bekannt:
Der auf Vorschlag der Bönningstedter Wählergemeinschaft (BWG) gewählte Gemeindevertreter Jens Widau hat seinen Sitz in der Gemeindevertretung zurückgegeben.
Als Nachfolgerinin ist
Frau Jane Czolbe
Kieler Str. 129 d, 25474 Bönningstedt
festgestellt worden.
Jede oder jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Bönningstedt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe nach § 44 Abs. 3 GKWG in Verbindung mit § 38 GKWG Einspruch gegen diese Feststellung beim Gemeindewahlleiter der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn erheben.
Quickborn, den 08.08.2014
Stadt Quickborn
Der Gemeindewahlleiter
In Vertretung
gez.
Volker Dentzin
Webseiten-ID: 4265