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Bekanntmachung über die Berufung für die Listennachfolge für die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt


Bekanntmachung über die Berufung für die Listennachfolge für die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt

Bekanntmachung über die Berufung für die Listennachfolge
für die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt

Aufgrund §§ 44 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen Schleswig-Holsteins (GKWG) gebe ich bekannt:

Der auf Vorschlag des CDU - Gemeindeverbandes Bönningstedt gewählte Gemeindevertreter Wilfried Weiße hat seinen Sitz in der Gemeindevertretung verloren.

Als in ist 

Frau Ilse Bartsch

Bahnhofstr. 16, 25474 Bönningstedt  

festgestellt worden.

Jede oder jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Bönningstedt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe nach § 44 Abs. 3 GKWG in Verbindung mit § 38 GKWG Einspruch gegen diese Feststellung beim Gemeindewahlleiter der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn erheben.

 

Quickborn, den 05.05.2015

Stadt Quickborn
Der Gemeindewahlleiter
In Vertretung
gez. Volker Dentzin

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