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Bekanntmachung über die Berufung für die Listennachfolge für die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt


Bekanntmachung über die Berufung für die Listennachfolge für die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt

Bekanntmachung über die Berufung für die Listennachfolge
für die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt

Aufgrund §§ 44 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen Schleswig-Holsteins (GKWG) gebe ich bekannt:

Der auf Vorschlag des SPD Ortsverein Bönningstedt gewählte Gemeindevertreter Karl-Heinz Franze hat seinen Sitz in der Gemeindevertretung verloren.

Als Listennachfolger ist

Herr Axel Graßmann
Ahornstraße 78, 25474 Bönningstedt

festgestellt worden.

Jede oder jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Bönningstedt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe gemäß § 44 Abs. 3 GKWG in Verbindung mit § 38 GKWG Einspruch gegen diese Feststellung beim Gemeindewahlleiter der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn erheben.

Quickborn, den 16.10.2015

Stadt Quickborn
Der Gemeindewahlleiter
In Vertretung
gez. Volker Dentzin

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