Aufruf zur Bewerbung um ein Schiedsamt (hier: stellv. Schiedsperson)

Bekanntmachung Bewerbung Schiedsamt

Aufgrund des anstehenden Umzuges der stellv. Schiedsperson außerhalb des Schiedsamtsbezirkes ist umgehend  
im Schiedsamtsbezirk Bönningstedt folgendes Schiedsamt zu besetzen:

stellvertretende Schiedsfrau oder stellvertretender Schiedsmann

Interessierten Personen wird hiermit die Gelegenheit gegeben, sich um dieses Schiedsamt zu bewerben und sich zur Wahl zu stellen.

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist. Schlichtungsverhandlungen finden überwiegend in einem Amtsraum statt, den die Gemeinde zur Verfügung stellt; sie können aber auch in der Privatwohnung der Schiedsperson geführt werden.Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören  und auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und ent-spannten Atmosphäre, schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und  den sozialen Frieden wiederherstellen.Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen die Schiedspersonen ehrenamtlich wahr. Sie werden von der  Gemeindevertretung Bönningstedt auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung  durch die Leitung des Amtsgerichts Pinneberg. Nach Ablauf der Wahlzeit ist eine Wiederwahl möglich.

Wer sich bewerben möchte, sollte mindestens 30 Jahre alt sein und den Wohnsitz in Bönningstedt haben. Besondere Voraussetzungen für eine Bewerbung sind außerdem, dass Bewerberinnen oder Bewerber die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter sowie eine gewisse Lebenserfahrung besitzen und völlig unparteiisch sind.

  • Schriftliche formlose Bewerbungen mit Angaben von
  • Name, Vorname, Geburtsname
  • Anschrift
  • Geburtstag, Geburtsort
  • Beruf
  • Telefon, eventuell Fax, soweit vorhanden: E-Mail-Adresse

können bis zum 20.04.2020 beim Bürgermeister der Gemeinde Bönningstedt, Ellerbeker Straße 20, 25474 Bönningstedt oder im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn eingereicht werden. Allgemeine Informationen sowie ein möglicher Bewerbungsvordruck zum Schiedsamt sind im Internet unter www.quickborn.de abrufbar. Für Rückfragen steht Ihnen auch gerne das Rathaus der Stadt Quickborn unter der Tel-Nr. 04106/611-230 zur Verfügung.

Quickborn, den 27.02.2020

Gemeinde Bönningstedt
Der Bürgermeister
im Auftrag
gez. Volker Dentzin