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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Einzelhandel Kieler Straße“ der Gemeinde Bönningstedt für das Gebiet südlich der Bebauung Kieler Straße 70 bis 74 (fortlaufende gerade Nummern), südwestlich der Bebauung Ahornstraße Nr. 46, nordwestlich der Gemeindestraße „Ahornstraße“ und der Bebauung Ahornstraße Nr. 54 bis 62 (fortlaufende gerade Nummern), nördlich der Grundstücksflächen Kieler Straße Nr. 60, östlich der Bebauung Kieler Straße Nr. 62 und 64 nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der von der Gemeindevertretung Bönningstedt in der Sitzung am 14.11.2019 gebilligte Entwurf zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Einzelhandel Kieler Straße" der Gemeinde Bönningstedt für das Gebiet südlich der Bebauung Kieler Straße 70 bis 74 (fortlaufende gerade Nummern), südwestlich der Bebauung Ahornstraße Nr. 46, nordwestlich der Gemeindestraße "Ahornstraße" und der Bebauung Ahornstraße Nr. 54 bis 62 (fortlaufende gerade Nummern), nördlich der Grundstücksflächen Kieler Straße Nr. 60, östlich der Bebauung Kieler Straße Nr. 62 und 64 liegt nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 30.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020 öffentlich aus.
Zum Öffnen der Bekanntmachung vom 18.12.2019 klicken Sie bitte hier.
Unterlagen können Sie durch Anklicken der jeweiligen Einzeldatei öffnen:
Ebenfalls abrufbar ist hier das Merkblatt "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO).
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