Bekanntmachung der 11. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bönningstedt

Bekanntmachung der 11. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bönningstedt

Bekanntmachung der 11. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bönningstedt vom 17. Juli 2003

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.02.2014 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Pinneberg die 11. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung erlassen.

Die Bekanntmachung der 11. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bönningstedt finden Sie hier.