Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Bönningstedt für das Haushaltsjahr 2020 (Vollgenehmigung)


Haushaltssatzung der Gemeinde Bönningstedt für das Haushaltsjahr 2020

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.12.2020 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 12.02.2020 und 04.03.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

1. im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf 8.746.600 €

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.889.800 €

einem Jahresüberschuss von 0 €

einem Jahresfehlbetrag von 143.200 €

 

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.374.000 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.271.100 €

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 649.000 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 3.385.700 €

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 633.300 €

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 120.000 €

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 5.000.000 €

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 17,79 Stellen

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 370 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 390 v.H.

2. Gewerbesteuer 380 v.H.

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über seine Entscheidungen zu berichten.

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.02.2020 mit der Festsetzung

1. eines Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von 0,00 €

2. des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen von 0,00 €

erteilt.

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 04.03.2020 mit der Festsetzung

3. eines Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von 633.000,00 €

4. des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen von 120.000,00 €

erteilt.

 

Bönningstedt, den 04.03.2020

 

Gemeinde Bönningstedt

Rolf Lammert                      L.S.

Bürgermeister

 

 

 

 


Webseiten-ID: 12009