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Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Bönningstedt (Hebesatzsatzung)


Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003 
(GVOBI. Schl.-H. 2003, S. 57), § 25 Grundsteuergesetz vom 07.08.1973 (BGBI. 73 I, S.
965) sowie § 16 Gewerbesteuergesetz vom 15.10.2002 (BGBL. I 4167), jeweils in ihrer 
zuletzt gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung 
Bönningstedt vom 26.11.2024 folgende Satzung für die Hebesätze der Grundsteuer A 
und B sowie der Gewerbesteuer der Gemeinde Bönningstedt (Hebesatzsatzung) erlassen:

§ 1 Erhebungsgrundsatz
Die Gemeinde Bönningstedt erhebt von dem in ihrem Gemeindegebiet liegenden 
Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und von den 
Gewerbetreibenden eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des 
Gewerbesteuergesetzes.

§ 2 Hebesätze
Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer für

  1. a) die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 380 v.H.
    b) Grundstücke (Grundsteuer B) 485 v.H.
  2. für die Gewerbesteuer 400 v.H.


§ 3 Inkrafttreten
 
Die Hebesatzsatzung der Gemeinde Bönningstedt tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
 


Bönningstedt, 16.12.2024 

 Gemeinde Bönningstedt
Der Bürgermeister 
gez. Rolf Lammert 



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