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Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003
(GVOBI. Schl.-H. 2003, S. 57), § 25 Grundsteuergesetz vom 07.08.1973 (BGBI. 73 I, S.
965) sowie § 16 Gewerbesteuergesetz vom 15.10.2002 (BGBL. I 4167), jeweils in ihrer
zuletzt gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
Bönningstedt vom 26.11.2024 folgende Satzung für die Hebesätze der Grundsteuer A
und B sowie der Gewerbesteuer der Gemeinde Bönningstedt (Hebesatzsatzung) erlassen:
§ 1 Erhebungsgrundsatz
Die Gemeinde Bönningstedt erhebt von dem in ihrem Gemeindegebiet liegenden
Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und von den
Gewerbetreibenden eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des
Gewerbesteuergesetzes.
§ 2 Hebesätze
Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer für
§ 3 Inkrafttreten
Die Hebesatzsatzung der Gemeinde Bönningstedt tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Bönningstedt, 16.12.2024
Gemeinde Bönningstedt
Der Bürgermeister
gez. Rolf Lammert
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