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Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Bönningstedt über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 37 a (Gebiet „Ortskern südlich Bahnhofstraße / östlich Kieler Straße“ )


Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Bönningstedt über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 37 a (Gebiet „Ortskern südlich Bahnhofstraße / östlich Kieler Straße“ )

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt hat in ihrer Sitzung am 23.02.2021 für das Gebiet „Ortskern südlich Bahnhofstraße / östlich Kieler Straße“ die Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 37 a beschlossen. Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigtem Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Erarbeitung einer Umweltprüfung / eines Umweltberichts nach § 2 Absatz 4 BauGB mit entsprechender Anpassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bönningstedt an die Festsetzungen des Bebauungsplans im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Absatz 2 Nummer 2 BauGB durchgeführt.

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte über Bekanntmachung vom 12.03.2021 durch Abdruck im Pinneberger Tageblatt, Ausgabe vom 17.03.2021.

Zur Sicherung der Planung wird aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt vom 23.02.2021 eine Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 37 a erlassen.

Die Bekanntmachung der Satzung vom 15.03.2021 ist durch Abdruck im Pinneberger Tageblatt, Ausgabe vom 18.03.2021, erfolgt.

Zusätzlich wird diese Bekanntmachung hier im Internet bereitgestellt.

Tag der Bereitstellung im Internet: 18.03.2021.

Zum Öffnen der Bekanntmachung der Satzung vom 15.03.2021 beziehungsweise des Satzungstextes klicken Sie bitte auf den entsprechenden untenstehenden Link.




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