Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Bönningstedt vom 02.12.2020 - Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 38


Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Bönningstedt vom 02.12.2020 - Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 38

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt hat in ihrer Sitzung am 23.05.2019 für das Gebiet östlich der AKN (aber inkl. Bahnhofsgelände), südlich der Norderstedter Straße, nördlich des Bebauungsplanes Eisteich und westlich des LSG-Gebietes, aber ohne den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 (In de Musen), die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 38 beschlossen.

Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre (Satzung der Gemeinde Bönningstedt vom 02.07.2019 über eine Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 38) erlassen. Die Geltungsdauer dieser Veränderungssperre endete bisher mit Ablauf des 31.12.2020.

Zur weiteren Sicherung der Planung für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 38 hat Gemeindevertretung Bönningstedt am 24.11.2020 eine Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre bis zum 31.12.2021 beschlossen.

Die Bekanntmachung der dazu erlassenen Satzung vom 02.12.2020 (Bekanntmachung vom 04.12.2020) finden Sie unter dem untenstehenden Link.

Die Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgte am 10.12.2020 durch Abdruck im Pinneberger Tageblatt.



Webseiten-ID: 15788