Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Bönningstedt vom 14.12.2021 - Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 38

Bereitstellungstag im Internet: 28.12.2021

Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Bönningstedt vom 14.12.2021 - Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 38

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt hat in ihrer Sitzung am 23.05.2019 für das Gebiet östlich der AKN (aber inkl. Bahnhofsgelände), südlich der Norderstedter Straße, nördlich des Bebauungsplanes Eisteich und westlich des LSG-Gebietes, aber ohne den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 (In de Musen), die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 38 beschlossen.

Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre (Satzung der Gemeinde Bönningstedt vom 02.07.2019 über eine Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 38, Satzung vom 04.12.2020 über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 38 der Gemeinde Bönningstedt) erlassen. Die Geltungsdauer dieser Veränderungssperre endet bisher mit Ablauf des 31.12.2021.

Zur weiteren Sicherung der Planung für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 38 hat Gemeindevertretung Bönningstedt am 14.12.2021 eine Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre bis zum 31.12.2022 beschlossen.

Die Bekanntmachung der dazu erlassenen Satzung vom 14.12.2021 (Bekanntmachung vom 20.12.2021) finden Sie unter dem untenstehenden Link.

Die Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgte am 28.12.2021 durch Abdruck im Pinneberger Tageblatt.



Bereitstellungstag im Internet: 28.12.2021