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Bekanntmachung des Beschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 der Gemeinde Bönningstedt einschließlich der im Zusammenhang mit dieser Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 erfolgenden Berichtigung des Flächennutzungsplans


Bekanntmachung des Beschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 der Gemeinde Bönningstedt einschließlich der im Zusammenhang mit dieser Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 erfolgenden Berichtigung des Flächennutzungsplans

Die Gemeindevertretung Bönningstedt hat in der Sitzung am 21.09.2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39 der Gemeinde Bönningstedt für das Gebiet südlich der Straße Hohenloher Ring (Flurstücke 5/42 und 5/39 der Flur 3 der Gemarkung Bönningstedt), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss bezog die im Zusammenhang mit dieser Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 39 gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 2 BauGB erfolgende Anpassung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bönningstedt durch Berichtigung ein. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung der Gemeinde Bönningstedt vom 29.11.2021 wurde im Pinneberger Tageblatt, Ausgabe vom 06.12.2021, veröffentlicht.

Der B-Plan tritt mit Beginn des 07.12.2021 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung dazu von diesem Tage an im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Ergänzend werden diese Dokumente sowie Bekanntmachung vom 29.11.2021 hier auch auf der Internetseite der Gemeinde Bönningstedt bereitgestellt.

Bitte klicken Sie zum Öffnen das jeweilige untenstehende Dokument an.

 

Ergänzung vom 17.12.2021:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 39 der Gemeinde Bönningstedt - Planzeichnung und Text - mit dem ausgefertigten Verfahrensvermerk zur erfolgten Bekanntmachung und zum Inkrafttreten ist ebenfalls als Dokument bereitgestellt.

 


Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39 der Gemeinde Bönningstedt für das Gebiet südlich der Straße Hohenloher Ring (Flurstücke 5/42 und 5/39 der Flur 3 der Gemarkung Bönningstedt), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung


Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39 der Gemeinde Bönningstedt


Planzeichnung zur Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bönningstedt



Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39 der Gemeinde Bönningstedt für das Gebiet südlich der Straße Hohenloher Ring (Flurstücke 5/42 und 5/39 der Flur 3 der Gemarkung Bönningstedt), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung - Scan Stand 2021-12-08


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