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Die Gemeindevertretung Bönningstedt hat in der Sitzung am 19.09.2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 35 der Gemeinde Bönningstedt für das Gebiet östlich der Kieler Straße / B4, nördlich der Bahnhofstraße und südlich der Straße Am Markt (Flur 5/Teilflurstücke 24/15) einschließlich der im Zusammenhang mit dieser Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 35 erfolgenden Berichtigung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bönningstedt gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 2 BauGB als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wurde über die Bekanntmachung vom 27.07.2020 am 30.07.2020 im Pinneberger Tageblatt bekanntgemacht.
Die Satzung tritt mit Beginn des 31.07.2020 in Kraft. Alle Interessierten können den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Begründung dazu von diesem Tage an im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Zusätzlich werden der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die Begründung dazu hier auf der Internetseite der Gemeinde Bönningstedt bereitgestellt.
Bitte klicken Sie zum Öffnen das jeweilige untenstehende Dokument an.
Ergänzung vom 28.08.2020:
Ebenfalls als Dokument werden bereitgestellt:
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