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Bekanntmachung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses zur Satzung der Gemeinde Bönningstedt zum Schutz des Baumbestandes - Bekanntmachung vom 07.02.2022


Bekanntmachung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses zur Satzung der Gemeinde Bönningstedt zum Schutz des Baumbestandes - Bekanntmachung vom 07.02.2022

Tag der Bereitstellung im Internet: 10.02.2022

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt hat in ihrer Sitzung am 14.12.2021 den Entwurf und die öffentliche Auslegung der Satzung der Gemeinde Bönningstedt zum Schutz des Baumbestandes gemäß § 19 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG), Verfahren zum Erlass oder zur Änderung der Schutzverordnungen, beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Satzungsentwurfes bezieht sich auf das gesamte Gebiet der Gemeinde Bönningstedt.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Satzungsentwurf in der Zeit vom 21.02.2022 bis einschließlich 23.03.2022 durch eine ersatzweise Veröffentlichung im Internet ausgelegt.
Als zusätzliches Angebot liegen die Unterlagen während des Auslegungszeitraums im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Raum 28 (Zugang über Foyer) während folgender Zeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus:

montags, dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr
mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Jedermann kann während der Auslegungsfrist den ausgelegten Satzungsentwurf einsehen. Aufgrund der anhaltenden Beschränkungen durch die Corona-Pandemie wird um rechtzeitige vorherige Anmeldung unter Telefonnummer 04106 / 611-0 gebeten, da für einen Einlass in das Rathaus der Stadt Quickborn besondere Regeln gelten. Ein Zutritt zum Rathaus der Stadt Quickborn ist aktuell nur unter Einhaltung folgender Vorgaben möglich:
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (FFP-2-Maske) innerhalb des Gebäudes,
Benutzung von bereitgestelltem Hand-Desinfektionsmittel,
Einhaltung eines Mindestabstandes zu anderen Personen von 1,5 m zu jeder Zeit,
Angabe persönlicher Kontaktdaten zwecks Rückverfolgung im Falle einer Infektion.

Bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit hat jedermann die Gelegenheit, bei der Gemeinde Bönningstedt oder bei zuständigen Naturschutzbehörde (Kreis Pinneberg) Stellungnahmen abzugeben.

Auf den Inhalt der Bekanntmachung vom 07.02.2022 (aufrufbar über den untenstehenden Link) wird verwiesen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 19 Absatz 2 LNatSchG und dem Landesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt und über den untenstehend Link aufrufbar ist.

Der Satzungsentwurf wird ab dem 21.02.2022 (Beginn der Auslegungszeit) ebenfalls über den untenstehenden Link aufrufbar sein.

Ergänzung vom 17.02.2022:

Der Satzungsentwurf ist bereits ab dem 17.02.2022 über den untenstehenden Link aufrufbar.

 


Bekanntmachung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses zur Baumschutzsatzung Bönningstedt - Bekanntmachung vom 07.02.2022


Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Artikel 13 DSGVO)“


Satzung der Gemeinde Bönningstedt zum Schutz des Baumbestandes​ - Entwurf - Stand: Beschluss GV 2021-12-14
- wird ab Beginn der Auslegungsfrist (21.02.2022 bereitgestellt -
Die Bereitstellung über den Link erfolgte bereits ab dem 17.02.2022.


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