Die Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr vom 19.12.2016 über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das Bauvorhaben „Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21 zwischen der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und Schleswig-Holstein (SH) und der Stadt Kaltenkirchen“ (mit Abschluss des zweigleisigen Ausbaus im noch eingleisigen Bereich zwischen Quickborn und Ellerau/Tanneneck) inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung - Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2)“ nach §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) finden Sie hier.