Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Bönningstedt

Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Bönningstedt für das Gebiet östlich der Kieler Straße / B4, südlich der Bahnhofstraße und westlich der Ahornstraße (Flur 4, Flurstücke 56/63, 56/62 sowie einer zu vermessenden Teilfläche aus dem Flurstück 59/3) a) Anpassung der bisherigen Bezeichnung b) Anpassung der Umschreibung des bisherigen Geltungsbereiches c) Änderung des Geltungsbereiches Bezug: Aufstellungsbeschluss vom 07.12.2017
Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Bönningstedt für das Gebiet östlich der Kieler Straße / B4, südlich der Bahnhofstraße und westlich der Ahornstraße (Flur 4, Flurstücke 56/63, 56/62 sowie einer zu vermessenden Teilfläche aus dem Flurstück 59/3) a) Anpassung der bisherigen Bezeichnung b) Anpassung der Umschreibung des bisherigen Geltungsbereiches c) Änderung des Geltungsbereiches Bezug: Aufstellungsbeschluss vom 07.12.2017

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt hat in ihrer Sitzung am 07.12.2017 beschlossen, für das Gebiet östlich der Kieler Straße / B4, südlich der Bahnhofstraße und westlich der Ahornstraße (Flur 4, Flurstücke 56/63, 56/62 sowie einer zu vermessenden Teilfläche aus dem Flurstück 59/3) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 aufzustellen. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 19.03.2018 bekanntgemacht,

In der Sitzung am 23.05.2019 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt zu diesem Aufstellungsbeschluss Anpassungen und Änderungen beschlossen:

a) Anpassung der bisherigen Bezeichnung,

b) Anpassung der Umschreibung des bisherigen Geltungsbereiches,

c) Änderung des Geltungsbereiches.

Den Text der Bekanntmachung vom 03.06.2019 finden Sie hier.