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Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) Nr. 36 und die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Einzelhandel Kieler Straße“ für das Gebiet
südlich der Bebauung Kieler Straße Nr. 70 bis 74 (fortl. gerade Nummern),
südwestlich der Bebauung Ahornstraße Nr. 46,
nordwestlich der Gemeindestraße „Ahornstraße“ und der Bebauung Ahornstraße Nr. 54 bis 62 (fortl. gerade Nummern),
nördlich der Grundstücksflächen Kieler Straße Nr. 60,
östlich der Bebauung Kieler Straße Nr. 62 und 64 einschließlich eines Straßenabschnitts der Kieler Straße (B 4) zwischen Kieler Straße Nr. 60 und 70
findet derzeit die frühzeitige „Behörden- und Trägerbeteiligung“ nach § 4 Absatz 1 BauGB und die Benachrichtigung der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB statt. Die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme beginnt am 02.09.2019 und endet mit Ablauf des 04.10.2019.
Im Zuge dieses Verfahrensschrittes werden die folgenden Unterlagen über die Internetseite der Gemeinde Bönningstedt bereitgestellt (das Anklicken eines Dateinamens in der Tabelle verlinkt auf das jeweilige Dokument):
Webseiten-ID: 11067