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Öffentliche Auslegung des Entwurfs a) zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasloh b) zum Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Hasloh


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasloh hat in der Sitzung am 13.11.2018 jeweils den Entwurf
 
a) zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasloh und
b) zum Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Hasloh,
jeweils für das Gebiet nördlich des Sportplatzes in einer Tiefe von ca. 340 m, östlich der Bebauung „Neue Mitte – 1. BA“ in einer Tiefe von ca. 200 m sowie westlich Ladestraße und der AKN-Trasse Hamburg – Neumünster,
 
gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, findet eine Unterrichtung und Erörterung in Form einer Auslegung statt. 
 
Die Entwürfe des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mit ihrer Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
 
11.03.2019 bis einschließlich 10.04.2019
im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn,
Besprechungsraum 26
 
während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:
 
montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr,
mittwochs von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr.
 
Den Text der Bekanntmachung vom 18.02.2019, die am 21.02.2019 durch Abdruck im Pinneberger Tageblatt veröffentlicht wurde, finden Sie hier.
 
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Auslegung in der Zeit vom 11.03.2019 bis 10.04.2019

- Auflistung der Unterlagen

Die im Zuge der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 11.03.2019 bis 10.04.2019 verfügbaren Unterlagen werden ab Beginn des Auslegungszeitraums zusätzlich auch im Internet bereitgestellt. 

Als Entwurfsfassungen liegen vor:

- für die 17. Änderung des F-Plans

a) die Planzeichnung, Stand: 05.10.2018 und

b) die Begründung, Stand: Entwurf vom 04.10.2018

- für den B-Plan Nr. 22

a) die Planzeichnung, Stand: 01.11.2018 und

b) die Begründung, Stand: Entwurf vom 01.11.2018

Zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht vom 19.07.2018:

 -    Orientierende geotechnische Baugrundbeurteilung von Egbert Mücke-Ingenieurbüro für Geotechnik in der Fassung vom 22.06.2018

-    Orientierende Umwelttechnische Beurteilung von Egbert Mücke-Ingenieurbüro für Geotechnik in der Fassung vom 22.06.2018

-    Schalltechnische Untersuchung vom Büro LAIRM CONSULT, in der Fassung vom 12.07.2018

-    Wassertechnisches Konzept vom Büro Burfeind & Partner, Hasloh in der Fassung vom 08.08.2018

-    Verkehrliche Konzeptplanung vom Büro Burfeind & Partner in der Fassung vom 08.08.2018

Ebenso haben nachfolgend aufgeführte Behörden, Institutionen, Verbände und Einzelpersonen eine Stellungnahme mit Aussagen zu Umweltbelangen abgegeben:

 -     Stellungnahme vom Kreis Pinneberg, Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit, vom 18.06.2018 mit Hinweisen zur Erschließung (inklusive der inneren Erschließung) des Plangebietes,

-     Stellungnahme vom Kreis Pinneberg, Der Landrat – Fachdienst Umwelt, vom 27.06.2018 mit Hinweis zu den Aufwendungen im Bereich Bodenumlagerungen und dem Umgang mit dem „Mutterboden“ sowie mit Hinweis zum Verkehrslärm, Sportplatzlärm und möglichen Schallschutzmaßnahmen

-     Stellungnahme vom BUND vom 21.06.2018 mit Hinweisen zum Klimaschutz, inklusive der Regenwasserbewirtschaftung und der Versiegelungen,

-     Stellungnahme vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 25.06.2018 mit Hinweisen zur verkehrlichen Erschließung und der Oberflächenentwässerung des Plangebietes,

-     Stellungnahme vom Hamburg Airport vom 27.06.2018 mit Hinweisen zur Oberflächenentwässerung des Plangebietes,

-     Stellungnahme vom NABU vom 29.06.2018 mit Hinweisen zur Ausweisung der Grünflächen im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung,

-     Stellungnahme vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes S-H vom 29.06.2018 mit Hinweisen zum Immissionsschutz ausgehend von der Eisenbahntrasse,

-     Stellungnahme vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein vom 02.07.2018 mit Hinweisen zu Oberflächen- und Abwässern sowie zu Gehölzen und Sträuchern entlang der Bahnanlage,

-     Stellungnahme vom privaten Einwender 1 vom 21.05.2018 und Stellungnahme vom privaten Einwender 2 vom 22.05.2018 jeweils mit Hinweisen zur Erschließung des Plangebietes

 

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