Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet nördlich des Sportplatzes in einer Tiefe von ca. 340 m, östlich Bebauung „Neue Mitte – 1. BA“ in einer Tiefe von ca. 200 m sowie westlich Ladestraße - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasloh hat in ihrer Sitzung am 20.02.2018 beschlossen, für das Gebiet nördlich des Sportplatzes in einer Tiefe von ca. 340 m, östlich Bebauung „Neue Mitte – 1. BA“ in einer Tiefe von ca. 200 m sowie westlich Ladestraße einen Bebauungsplan Nr. 22 aufzustellen.

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB) finden Sie hier.