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Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 18.08.2020 als Wahltag den 19. November 2020 festgelegt.
Der Seniorenbeirat besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern und fünf bis sieben Stellvertreterinnen oder Stellvertretern.
Wählbar ist, wer am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat und mindestens drei Monate Bürgerin oder Bürger der Gemeinde Hasloh nach § 6 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) ist.
Nicht wählbar sind gem. der Seniorenbeiratssatzung Hasloh Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie ausgeschlossene Personen gem. § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG).
Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) die am Wahltag
Es wird um Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Seniorenbeirates in der Gemeinde Hasloh gebeten. Wahlvorschläge einreichen können
Weitere Informationen über die Aufgaben und den Umfang für dieses Ehrenamt können aus der Satzung der Gemeinde Hasloh über die Bildung eines Seniorenbeirates entnommen werden.
Wahlvorschläge müssen spätestens zwei Monate vor dem Wahltag, also bis zum 19. September 2020, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist), eingereicht werden. Mit dem Wahlvorschlag ist eine schriftliche Zustimmung der Bewerberin oder des Bewerbers vorzulegen.
Die Wahlvorschläge richten Sie bitte an Herrn Bürgermeister Brummund über das Gemeindebüro Hasloh, Garstedter Weg 16 a, 25474 Hasloh, E-Mail buergerbuero.hasloh@quickborn.de oder an das Quickborner Rathaus, Einwohnerservice, Rathausplatz 1, 25474 Quickborn, E-Mail wahlen@quickborn.de.
Quickborn, 19.08.2020
Gemeinde Hasloh
Der Bürgermeister
i.A. gez. Dentzin
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