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Bekanntmachung über die Berufung für die Listennachfolge für die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasloh


Bekanntmachung

über die Berufung für die Listennachfolge
für die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasloh

 

Aufgrund §§ 44 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen Schleswig-Holsteins (GKWG) gebe ich bekannt:

Die auf Vorschlag des CDU Ortsverbandes Hasloh gewählte Frau Dr. Corinna Heinrichs hat auf ihren Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet.

Als Listennachfolger ist -

Herr Philip Beier, 

Am Barkenkamp 13, 25474 Hasloh

festgestellt worden.

Jede oder jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Hasloh kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe nach § 44 Abs. 3 GKWG in Verbindung mit § 38 GKWG Einspruch gegen diese Feststellung beim Gemeindewahlleiter, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn erheben.

Quickborn, den 16.09.2025

Der Gemeindewahlleiter

gez.

Volker Dentzin

 



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