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Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Seniorenbeirates in der Gemeinde Hasloh


Bekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl des Seniorenbeirates in der Gemeinde Hasloh

 

Die Wahlzeit des Seniorenbeirates endet in Hasloh mit Ablauf des 17.Juni 2020.

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 11.02.2020 als Wahltag den 18. Juni 2020 festgelegt.

Der Seniorenbeirat besteht aus sieben Mitgliedern und sieben Stellvertreterinnen oder Stellvertretern.

Wählbar ist, wer am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat und mindestens drei Monate Bürgerin oder Bürger der Gemeinde Hasloh nach § 6 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) ist.

Nicht wählbar sind gem. der Seniorenbeiratssatzung Hasloh Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie ausgeschlossene Personen gem. § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG).

Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) die am Wahltag

  1. das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben,
  3. nicht gem. § 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Es wird um Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Seniorenbeirates in der Gemeinde Hasloh gebeten. Wahlvorschläge einreichen können

  1. Wahlberechtigte,
  2. die in der Gemeinde Hasloh ansässige oder tätige Vereine, Verbände, Gruppen und Organisationen,
  3. die in der Gemeindevertretung vertretene Fraktionen,
  4. Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter.

 

Weitere Informationen über die Aufgaben und den Umfang für dieses Ehrenamt können aus der Satzung der Gemeinde Hasloh über die Bildung eines Seniorenbeirates entnommen werden.

Wahlvorschläge müssen spätestens zwei Monate vor dem Wahltag, also bis zum
18. April 2020, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist), eingereicht werden. Mit dem Wahlvorschlag ist eine schriftliche Zustimmung der Bewerberin oder des Bewerbers vorzulegen.

Die Wahlvorschläge richten sie bitte an Herrn Bürgermeister Brummund über das Gemeindebüro Hasloh, Garstedter Weg 16 a, 25474 Hasloh, E-Mail buergerbuero.hasloh@quickborn.de oder an die Stadt Quickborn, Einwohnerservice, Rathausplatz 1, 25474 Quickborn, E-Mail wahlen@quickborn.de.

Hasloh, 25.02.2020

Gemeinde Hasloh
Der Bürgermeister
i.A. Dentzin


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