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Bekanntmachung der Überarbeitung der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Hasloh nach Maßgabe der EU-Umgebungslärmrichtlinie hier: Beteiligung der Öffentlichkeit


Die Gemeinde Hasloh überarbeitet auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47 a bis 47 f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) den Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange.

Die Bekanntmachung vom 19.09.2019 über die Auslegung von Unterlagen finden Sie hier.

Unterlagen liegen in der Zeit vom 30.09.2019 bis 04.11.2019 im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Besprechungsraum 26, zu folgenden Zeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus:

montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, mittwochs von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr.

 

Ergänzung vom 27.09.2019:

Die vom Umweltausschuss der Gemeinde Hasloh in seiner Sitzung am 16.09.2019 gebillgten Unterlagen sind bereitgestellt (bitte den Namen des jeweiligen Dokumentes als Link anklicken):

  1. Lärmaktionsplanung 2018 (Aktualisierung des Lärmaktionsplanes 2013) - Entwurf - Stand: 27.09.2019 und
  2. Aktionsplanung – Handlungsempfehlungen zur Dokumentation und Berichterstattung (Formblatt) - Entwurf - Stand: 27.09.2019.

 

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