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Bekanntmachung der 3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Hasloh


Bekanntmachung der 3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Hasloh

3. Nachtragssatzung
zur
Hauptsatzung der Gemeinde Hasloh
vom 28. Oktober 2003

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17. Dezember 2012 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Pinneberg folgende 3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung erlassen:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Gemeinde Hasloh vom 28.10.2003 wird wie folgt geändert:

§ 9 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

(1) Satzungen und Verordnungen der Gemeinde werden im Internet unter der Internetseite der Gemeinde Hasloh www.hasloh.de veröffentlicht. Im Pinneberger Tageblatt wird unter Bekanntgabe der Internetadresse auf die Bereitstellung im Internet hingewiesen. Der Hinweis in der Zeitung entfällt bei Bekanntmachungen, die keine Rechtssetzungsvorhaben betreffen.

(2) Die Erteilung der Genehmigung für Bebauungspläne und Flächennutzungspläne, sowie die Satzungsbeschlüsse für Bebauungspläne, werden im Pinneberger Tageblatt bekanntgemacht.

(3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 2 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.

(4) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Artikel 2

Diese Nachtragssatzung zur Hauptsatzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Pinneberg vom 18.12.2012 erteilt.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Hasloh, den 19.12.2012

Gemeinde Hasloh
Der Bürgermeister

(Brummund)

Hauptsatzung

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