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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hasloh für das Haushaltsjahr 2020 (Vollgenehmigung)


Haushaltssatzung der Gemeinde Hasloh für das Haushaltsjahr 2020

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung am 09.12.2019 und mit Genehmigung der Kommunal-aufsichtsbehörde vom 09.03.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

          einem Gesamtbetrag der Erträge auf  8.669.500 €

          einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 6.371.400 €

          einem Jahresüberschuss von 2.298.100 €

          einem Jahresfehlbetrag von 0 €

 

2. im Finanzplan mit

          einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

          laufender Verwaltungstätigkeit                                          auf             5.414.500 €

          einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

          laufender Verwaltungstätigkeit                                          auf             5.867.700 €

 

          einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

          Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit      auf             3.141.300 €

          einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der         

          Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit      auf             5.667.400 €

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 2.353.000 €

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3.000.000 €

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 3.000.000 €

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 11,52 Stellen

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe  (Grundsteuer A) 370  v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 390  H.

2. Gewerbesteuer 380  v.H.

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 €.

 

Hasloh, den 16.03.2020

Gemeinde Hasloh

gez. Bernhard Brummund                  L.S.

Bürgermeister

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und die Anlagen liegen zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Quickborn, Zimmer 105, öffentlich aus.

 

Hasloh, 16.03.2020                                                          

Gemeinde Hasloh

gez. Bernhard Brummund               L.S.

Bürgermeister

 


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