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Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Hasloh (Hebesatzsatzung)


Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003 
(GVOBI. SchI.-H. 2003, S. 57), § 25 Grundsteuergesetz vom 07.08.1973 (BGBI. 73 I, S. 
965) sowie § 16 Gewerbesteuergesetz vom 15.10.2002 (BGBL. 14167), jeweils in ihrer 
zuletzt gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung 
Hasloh vom 18.11.2024 folgende Satzung für die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie 
der Gewerbesteuer der Gemeinde Hasloh (Hebesatzsatzung) erlassen: 


§ 1 Erhebungsgrundsatz
Die Gemeinde Hasloh erhebt von dem in ihrem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz 
Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und von den 
Gewerbetreibenden eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des 
Gewerbesteuergesetzes. 

§ 2 Hebesätze

Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 
1. Grundsteuer für 
a) die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  475 v.H.
b) Grundstücke (Grundsteuer B)  455 v.H. 

2. für die Gewerbesteuer 380 v.H.

§ 3 Inkrafttreten
Die Hebesatzsatzung der Gemeinde Hasloh tritt zum 01.01.2025 in Kraft. 


Hasloh, 16.12.2024

Gemeinde Hasloh

Der Bürgermeister 
Gez. Kay Löhr 



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