Bekanntmachung der Widmungsverfügung vom 20.07.2016 zur Widmung des Garstedter Weges als Gemeindeverbindungsstraße nach § 6 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nr. 3 b Straßen- und Wegegesetz SH (StrWG)

Die Bekanntmachung der zur Widmung des Garstedter Weges als Gemeindeverbindungsstraße nach § 6 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nr. 3 b Straßen- und Wegegesetz SH (StrWG) erlassenen Widmungsverfügung vom 20.07.2016 finden Sie hier.

Eine Flurkarte des betroffenen Gebietes finden Sie ergänzend hier.