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Bekanntmachung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses zur Satzung der Gemeinde Hasloh zum Schutz des Baumbestandes - Bekanntmachung vom 08.04.2022


Bekanntmachung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses zur Satzung der Gemeinde Hasloh zum Schutz des Baumbestandes - Bekanntmachung vom 08.04.2022

Tag der Bereitstellung 10.04.2022

 

Bekanntmachung der Gemeinde Hasloh über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasloh zur Satzung der Gemeinde Hasloh zum Schutz des Baumbestandes


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasloh hat in ihrer Sitzung am 10.03.2022 den Entwurf und die öffentliche Auslegung der Satzung der Gemeinde Hasloh zum Schutz des Baumbestandes gemäß § 19 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG), Verfahren zum Erlass oder zur Änderung der Schutzverordnungen, beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Satzungsentwurfes bezieht sich auf das gesamte Gebiet der Gemeinde Hasloh.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Satzungsentwurf gemäß § 19 Absatz 2 LNatSchG sowie den §§ 1 und 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren in Schleswig-Holstein während der COVID-19-Pandemie (Landes-Planungssicherstellungsgesetz Schleswig-Holstein – LPlanSiG SH) in der Zeit vom


19.04.2022 bis einschließlich 20.05.2022


durch eine ersatzweise Veröffentlichung im Internet unter www.hasloh.de (Navigation: Bürgerservice / Bekanntmachungen) ausgelegt.

Als zusätzliches Angebot liegen die Unterlagen während des Auslegungszeitraums im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Raum 31 (Zugang über Foyer) während folgender Zeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus:
montags, dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr
mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Jedermann kann während der Auslegungsfrist den ausgelegten Satzungsentwurf einsehen. Aufgrund der anhaltenden Beschränkungen durch die Corona-Pandemie wird um rechtzeitige vorherige Anmeldung unter Telefonnummer 04106 / 611-0 gebeten, da für einen Einlass in das Rathaus der Stadt Quickborn besondere Regeln gelten. Ein Zutritt zum Rathaus der Stadt Quickborn ist aktuell nur unter Einhaltung folgender Vorgaben möglich:
- Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (FFP-2-Maske) innerhalb des Gebäudes,
- Benutzung von bereitgestelltem Hand-Desinfektionsmittel,
- Einhaltung eines Mindestabstandes zu anderen Personen von 1,5 m zu jeder Zeit,
- Angabe persönlicher Kontaktdaten zwecks Rückverfolgung im Falle einer Infektion.
Es wird gebeten, möglichst von der digitalen Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Hasloh Gebrauch zu machen.
Bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit hat jedermann die Gelegenheit, bei der Gemeinde Hasloh, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Stellungnahmen schriftlich oder bei einem während der oben genannten Zeiten vereinbarten Termin zur Niederschrift abzugeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an UmweltVerwaltungsgemeinschaft@quickborn.de gesendet werden.
Stellungnahmen können auch bei der zuständigen Naturschutzbehörde (Kreis Pinneberg, Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn, Mailadresse: naturschutz@kreis-pinneberg.de) abgegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 19 Absatz 2 LNatSchG und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Satzungsentwurf sind zusätzlich im Internet unter der Adresse www.hasloh.de unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ bereitgestellt.


Hasloh, den 08.04.2022
Gemeinde Hasloh
Der Bürgermeister
Im Auftrage
gez. Kühl



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