Volksbegehren zum Schutz des Wasser

 

Bekanntmachung der Gemeinde Hasloh

Volksbegehren zum Schutz des Wassers

Gemäß § 18 Absatz 3 des Gesetzes über Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz - VAbstG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. April 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 108), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 362), Ressortbezeichnungen ersetzt durch Artikel 18 der Landesverordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30), wird die Feststellung der Anzahl der gültigen und ungültigen Eintragungen in Hasloh zur Durchführung des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers bekannt gemacht:

Anzahl der gültigen Eintragungen : 17

Anzahl der ungültigen Eintragungen : 0

Quickborn, 20.04.2020

 

Gemeinde Hasloh

Der Bürgermeister

Im Auftrag

gez. Volker Dentzin