Wahlbekanntmachung der Gemeinde Hasloh über die Durchführung der Seniorenbeiratswahl

Wahlbekanntmachung der Gemeinde Hasloh über die Durchführung der Seniorenbeiratswahl

Wahlbekanntmachung 

1.     Bis zum 18.06.2015, 18 Uhr findet in der Gemeinde Hasloh die Seniorenbeiratswahl statt.

 2.    Da die Ausübung des Wahlrechts ausschließlich nur durch Briefwahl möglich, ist die Gemeinde Hasloh in einen (Brief-) Wahlbezirk eingeteilt.

Die Briefwahlunterlagen mit amtlichem Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einem amtlichen Wahlbriefumschlag einschl. Wahlschein wurden den Wahlberechtigten in der Zeit

vom 15.05. bis 28.05.2015

zugestellt.

Wer meint, wahlberechtigt zu sein, aber keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, kann bis zum dritten Tag vor der Wahl (15.06.2015), 12 Uhr, schriftlich, mündlich oder elektronisch bei der Wahlleitung die Ausstellung von Wahlunterlagen beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Telefax als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. 

Der (Briefwahl) Wahlvorstand tritt zur Ermittlung des Wahlergebnisses um 18.00 Uhr im Bürgerhaus Hasloh, Garstedter Weg 16 a in 25474 Hasloh, zusammen.

3.   Jeder Wahlberechtigte übt sein Wahlrecht durch Briefwahl mit amtlichem Stimmzettel aus.

Jeder Wähler hat 7 Stimmen.

 Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Namen der Bewerber/-innen der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts daneben einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Die Wahl erfolgt ausschließlich durch Briefwahl, d.h. der Wähler  muss den Wahlbrief mit dem amtlichen Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle (Gemeinde Hasloh, Der Bürgermeister, Rathausplatz 1 in 25451 Quickborn) übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

4.   Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

5.   Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches)

Ort, Datum

Quickborn, den 26.05.2015

 

Die Gemeindewahlleitung
im Auftrag
gez.
Volker Dentzin

Gemeinde Hasloh