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Veröffentlichungen der Stadt Quickborn


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Bekanntmachung der Stadt Quickborn über die über die Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2018

Die Steuersätze 2018 für das Halten von Hunden sind gegenüber dem Jahr 2017 unverändert geblieben, so dass auf den Versand von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2018 verzichtet wird. Für alle Steuerpflichtigen wird durch diese öffentliche Bekanntmachung der Steuersatz in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Danach sind im Jahr 2018 die...


Bekanntmachung der Satzung über die Aufhebung der Betriebssatzung der Kommunalbetriebe der Stadt Quickborn vom 24.09.2012

Aufgrund der §§ 4 Abs. 1, 28 Nr. 2 und 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO-SH) und der §§ 1 und 5 Abs. 1 Nr. 2 der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (EigVO) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung, wird auf Beschluss der Ratsversammlung vom 18.12.2017 folgende Satzung erlassen: Satzung über die Aufhebung der...


Bekanntmachung der Stadt Quickborn über Festsetzung der Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2018

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B der Stadt Quickborn haben sich nicht geändert, so dass Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2018 nicht erteilt werden. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung (auch Dauerbescheiderteilung) nicht geändert hat, wird deshalb...


Bekanntmachung: Jahresabschluss der Kommunalbetriebe der Stadt Quickborn Telekommunikation

Der Jahresabschluss 2016 der Kommunalbetriebe der Stadt Quickborn wurde ordnungsgemäß durch die Mitarbeiter der Stadtwerke Quickborn GmbH erstellt und anschließend vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Quickborn (RPA) auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Die Prüfung für das Wirtschaftsjahr 2016 erfolgte aufgrund der Befreiung von der...


Bekanntmachung der Stadt Quickborn zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Gemäß § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kir­chen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern gesetzlich verboten. Im Vollzug des § 24 Abs. 2 Ziffer 1 der 1. SprengV (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung...




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