Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 29.04.2013 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Hauptsatzung für die Stadt Quickborn erlassen: Hauptsatzung der Stadt Quickborn zurück zur Übersicht
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 30. Mai 2013 das folgende Ergebnis der Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 festgestellt: Bekanntmachung des Gemeindewahlergebnisses in der Stadt Quickborn zurück zur Übersicht
Die Stadt Quickborn macht die nachstehende Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein - Planfeststellungsbehörde - hiermit örtlich bekannt. Planfeststellung für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 7 zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm und der Landesgrenze zu Hamburg Abschnitt 6 zwischen der...
Am 26. Mai 2013 findet die Wahl der Stadtvertretung (Ratsversammlung) in der Stadt Quickborn statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Pinneberg verbunden. Die Stadt Quickborn ist in 14 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise 2 bis 14 bilden jeweils einen Wahlbezirk. Der Wahlkreis 1...
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des § 25 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 29.04.2013 folgende Satzung erlassen: Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung von Gebühren für...