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Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Bekanntmachung der Wahlkreiseinteilung für die Gemeindewahl in Quickborn am 26. Mai 2013


Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Bekanntmachung der Wahlkreiseinteilung für die Gemeindewahl in Quickborn am 26. Mai 2013

Bekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
und Bekanntmachung der Wahlkreiseinteilung
für die Gemeindewahl in Quickborn am 26. Mai 2013

Hierdurch fordere ich gemäß § 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl am 26. Mai 2013 auf.

Die Gemeinde ist entsprechend der Anlage in 14 Wahlkreise eingeteilt.

Es werden in den Wahlkreisen der Gemeinde 14 der unmittelbaren Vertreterinnen und Vertreter und im Wahlgebiet 13 Listenvertreterinnen und Listenvertreter gewählt.

Wahlvorschläge für die Wahl der unmittelbaren Vertreterinnen und Vertreter können politische Parteien, Wählergruppen und Wahlberechtigte einreichen.
Listenwahlvorschläge können politische Parteien und Wählergruppen einreichen.
Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist unzulässig. Weder politische Parteien noch Wählergruppen noch politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen.
Eine politische Partei oder Wählergruppe kann innerhalb des Wahlgebietes nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, und nur einen Listenwahlvorschlag einreichen.
Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind neben den Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wählbar.

Die Wahlvorschläge sind bis zum 08. April 2013, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Gemeindewahlleiter einzureichen.

Es wird gebeten, die Einreichung möglichst so frühzeitig vorzunehmen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.
 

Quickborn, 30.11.2012

STADT QUICKBORN
Der Gemeindewahlleiter
In Vertretung

Volker Dentzin

 

 

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