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Satzung zur 1. Änderung der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Quickborn vom 22.11.2010


Aufgrund des § 4 Absätze 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der § 1, Absatz 1; § 2 und § 8 Absätze 1,3,4, 5, 6, 7, 9 des Kommunalabgabengesetzes
des Landes Schleswig-Holstein (KAG), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 26.09. 2022 folgende
Änderungssatzung rückwirkend zum 1. Januar 2016 erlassen:

Quickborn, 05.10.2022



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